Die Feuerlöscherprüfung umfasst die wiederkehrende Prüfung tragbarer und fahrbarer Feuerlöscher auf Zustand, Funktion und Betriebsbereitschaft. Als Prüffristen, Prüfobjekte, Prüfmethoden, Mängelbewertung und Dokumentation behandelt der vorliegende Beitrag die zentralen Module dieser Instandhaltungsprüfung. Sie richtet sich an Betreiber, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Brandschutz. Geprüft werden Behälter, Druckgasquelle, Löschmittel, Armatur und Schlauchleitung. Die regelmäßige Prüfung nach anerkannten Regeln der Technik, etwa den einschlägigen DIN-EN-Normen, dient dem Nachweis der Einsatzbereitschaft. Sie erkennt Korrosion, Druckverlust und mechanische Schäden frühzeitig und verhindert damit Ausfälle im Ernstfall. Zugleich erfüllt der Betreiber seine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung funktionsfähiger Löscheinrichtungen.
Umfang und Prüffristen
Die Feuerlöscherprüfung gliedert sich in die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person und die Instandhaltung nach Herstellerangabe. In Deutschland gilt üblicherweise ein zweijähriger Prüfzyklus; für bestimmte Löscherarten, etwa Pulverlöscher mit CO2-Treibmittel, sind abweichende Fristen möglich. Zusätzlich ist alle fünf Jahre eine erweiterte Prüfung vorgesehen, bei der der Innenbehälter einer eingehenden Begutachtung unterzogen wird. Wartungsintervalle und Prüfumfang richten sich nach den Herstellerhinweisen sowie den anerkannten technischen Regeln für die Wartung tragbarer Feuerlöscher. Der Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Termine und muss Ausnahmen, etwa nach Instandsetzungen oder Beschädigungen, durch verkürzte Fristen berücksichtigen. Jede Prüfung ist mit Datum, Prüfer und Ergebnis zu dokumentieren.
Prüfobjekte und Prüfumfang
Prüfobjekte sind alle am Standort vorhandenen tragbaren und fahrbaren Feuerlöscher unabhängig vom Löschmittel. Der Prüfumfang schließt den Außenbehälter, das Etikett mit Kennzeichnung, die Schlauchleitung mit Strahlrohr, die Druckanzeige, die Ventilarmatur und die Befestigungseinrichtung ein. Bei Pulverlöschern wird zusätzlich das Treibmittel bzw. die CO2-Kartusche begutachtet. Zu beachten ist die einheitliche Bauart: Löscher desselben Typs werden nach demselben Ablauf geprüft. Bevorzugte Standortprüfung oder Prüfung in einer Werkstatt hängen von der Löschergröße und der Art der notwendigen Prüfschritte ab. Vor Beginn der Prüfung ist der Feuerlöscher auf augenscheinliche Beschädigungen, Verunstaltungen durch Anstrich oder Aufkleber sowie auf freie Zugänglichkeit am Montageort zu kontrollieren.
Prüfmethoden und Prüfschritte
Die Prüfung folgt einem festen Ablauf. Zunächst erfolgt die äußere Besichtigung: Behälteroberfläche, Beschichtung, Schlauch und Beschriftung werden auf Risse, Korrosion, Dellen und UV-Schäden geprüft. Danach wird die Funktion der Druckanzeige kontrolliert; der Zeiger oder die Farbanzeige muss im grünen bzw. vorgesehenen Bereich liegen. Anschließend wird die Ventilarmatur auf Leichtgängigkeit und Dichtigkeit untersucht, etwa durch eine Seifenwasserprobe an Anschlussstellen. Bei Löschern mit Kartusche wird die Dichtung und der Zustand der Kartuschenhalterung geprüft. Aufschütt- oder Umkehrlöscher werden nach Herstellerangabe behandelt. Abgeschlossene Schritte werden im Prüfnachweis vermerkt. Anzuwenden sind ausschließlich die vom Hersteller freigegebenen Ersatzteile und Dichtungssätze; Reparaturen durch Unbefugte gelten als Mangel.
Druck-, Gewichts- und Funktionsprüfung
Die Druckprüfung erfasst den Innendruck stehender Drucklöscher über das Manometer oder durch Messung an der Prüföffnung. Ein Druckabfall unter den Mindestwert führt zur außerbetrieblichen Stelle. Bei Treibmittelflaschen und CO2-Kartuschen wird das Gewicht mit einer geeichten Waage ermittelt; die Masse muss der Sollmasse abzüglich dokumentierter Toleranzen entsprechen. Auch die Löschmittelmasse kann durch Wiegen kontrolliert werden, sofern der Hersteller dies vorsieht. Die Funktionsprüfung umfasst die Betätigungseinrichtung, die Löschpistole und die Sicherheitseinrichtung gegen unbeabsichtigte Auslösung. Eine vollständige Auslösung des Löschmittels ist bei der wiederkehrenden Prüfung nicht zulässig; stattdessen werden Losreißen und Beweglichkeit der mechanischen Teile geprüft. Auffällige Werte sind zu wiederholen und zu beurteilen.
Mängelbewertung und Prüfkriterien
Mängel werden nach Schweregrad eingestuft: geringfügige Mängel, erhebliche Mängel und sicherheitsrelevante Mängel mit sofortiger Außerbetriebnahme. Geringfügige Mängel betreffen etwa fehlende Prüfplaketten oder oberflächliche Kratzer; sie sind fristgerecht zu beheben. Erhebliche Mängel schließen schwere Korrosion, beschädigte Schläuche, fehlende Sicherungsstifte oder nicht lesbare Bedienungsanweisungen ein. Kritische Mängel wie Risse im Behälter, unterschrittener Druck oder Leckagen erfordern das unverzügliche außer Betrieb nehmen. Die Beurteilung erfolgt anhand der Herstellerkriterien und der technischen Regeln; Messwerte sind mit den Sollvorgaben zu vergleichen. Ein Feuerlöscher ist unmittelbar nach der Mängelbehebung erneut zu prüfen. Erst nach erfolgreicher Nachprüfung gilt die Betriebssicherheit als wiederhergestellt.
Prüfnachweis und Dokumentation
Der Prüfnachweis dokumentiert jede durchgeführte Prüfung und besteht üblicherweise aus Prüfplakette am Löscher und Prüfnachweis im Original für den Betreiber. Erfasst werden Löscherkennung, Löschmittelart, Hersteller, Baujahr, Standort, Prüftätigkeit, verwendete Ersatzteile sowie Datum und Unterschrift der prüfenden Person. Die Dokumentation dient dem Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherern und bei Schadenfällen als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den betrieblichen und behördlichen Vorgaben, üblich ist eine lückenlose Dokumentation über mehrere Prüfzyklen. Digitale Prüfsysteme mit QR-Codes oder RFID-Kennzeichnung erleichtern die Rückverfolgbarkeit. Fehlende Nachweise führen im Brandfall regelmäßig zu Beanstandungen. Die Dokumentation ist daher Teil der Wirksamkeit des betrieblichen Brandschutzes.
FAQ
Welche
Produkte und Materialien umfasst die Feuerlöscherprüfung?
Die Feuerlöscherprüfung betrifft tragbare und fahrbare Feuerlöscher aller gängigen Bauarten, insbesondere Pulver-, CO2-, Schaum- und Wasserlöscher. Geprüft werden das Löschmittel, der Behälter, die Druckmittelquelle sowie Aufbau, Kennzeichnung und Zubehörteile des jeweiligen Löschgeräts.
Was steht im Bericht der Feuerlöscherprüfung und wozu dient er?
Der Prüfnachweis dokumentiert Prüfobjekt, Prüfdatum, Prüfschritte sowie die Ergebnisse der Druck-, Gewichts- und Funktionsprüfung. Zusätzlich werden festgestellte Mängel und deren Bewertung erfasst. Der Bericht dient als Nachweis der Betriebssicherheit, als Grundlage für Instandhaltungsmaßnahmen und zur Erfüllung dokumentationspflichtiger Vorgaben.
Wie läuft die Feuerlöscherprüfung ab und welche Punkte sind abzustimmen?
Zunächst sind Art und Umfang der Prüfung, die relevanten Prüffristen sowie der Zugriff zu den Prüfobjekten festzulegen. Im Anschluss erfolgen die vereinbarten Prüfmethoden und Prüfschritte vor Ort. Wichtig ist die Kommunikation über festgestellte Mängel, deren Bewertung sowie über die Übergabe des Prüfnachweises und etwaige Folgeschritte.
