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Schutzhelmprüfung

Mechanische Prüfungen2026-11-02

Die Schutzhelmprüfung nach EN 397 untersucht industrielle Schutzhelme systematisch auf ihre Schutzwirkung gegenüber mechanischen Einwirkungen. Gegenstand der Prüfung sind Helmschale, Kranz, Innenausstattung und Kinnriemen, die unter definierten Laborbedingungen belastet werden. Der vorliegende Beitrag beschreibt die relevanten Prüfverfahren und Normen, den Prüfumfang mit seinen Beurteilungskriterien, die Stoßdämpfungs- und Penetrationsprüfung sowie die Kinnriemen- und Tragesystemprüfung. Ergänzend werden Probenvorbereitung, Konditionierung sowie Aufbau und Inhalt des Prüfberichts behandelt. Damit lässt sich nachvollziehen, nach welchen methodischen Schritten ein akkreditiertes Labor die Konformität eines Schutzhelms bewertet und welche Kriterien über das Bestehen entscheiden.

Prüfverfahren und Normen

Die Prüfung von Industrieschutzhelmen basiert in Europa auf der Norm EN 397, die Anforderungen an Konstruktion, Stoßdämpfung, Penetrationswiderstand und Kinnriemenfestigkeit festlegt. Ergänzende Normen decken Sonderanforderungen ab, etwa EN 397 in Verbindung mit nationalen Zusatzregelungen für Tieftemperatur- oder Hochspannungsanwendungen. Für Feuerwehr- und Kletterhelme gelten separate Normenreihen, sodass vor Prüfanordnung die produktspezifische Normzuordnung zu klären ist. Im Labor kommen vorwiegend mechanische Verfahren zum Einsatz: Fallversuche mit definierten Fallkörpern, Penetrationsprüfungen mit Spitzenkörpern sowie Zugversuche am Kinnriemen. Die Versuchsdurchführung folgt einem festen Ablauf aus Konditionierung, Positionierung des Prüfkopfes, definierter Fallhöhe und anschließender Messung der übertragenen Kraft beziehungsweise des Durchdringungswegs. Alle Prüfgrößen werden dokumentiert und den normativen Grenzwerten gegenübergestellt. Für Helme mit Zusatzkennzeichnungen, etwa seitliche Verschleißfestigkeit, sind zusätzliche Prüfabläufe vorgesehen.

Prüfumfang und Kriterien

Der Prüfumfang umfasst zunächst eine Konstruktionsprüfung, bei der Schale, Kranz, Höhenverstellung und Belüftungsöffnungen auf Normkonformität geprüft werden. Anschließend folgen die mechanischen Hauptversuche. Kriterium der Stoßdämpfungsprüfung ist die maximal übertragene Kraft auf den Prüfkopf, die den normativen Höchstwert nicht überschreiten darf. Bei der Penetrationsprüfung gilt das Kriterium des Kontakts zwischen Prüfkörperspitze und Prüfkopfoberfläche; ein Kontakt bedeutet Nichtbestehen. Die Kinnriemenprüfung bewertet die Festigkeit des Verschlusssystems unter Zugbelastung. Darüber hinaus werden Gebrauchseigenschaften wie Flammeigenschaften, Beständigkeit gegen Spannungsrisskorrosion und optionale Anforderungen bei extremen Temperaturen geprüft. Für jede Teilsprüfung ist ein Bestehenskriterium definiert; der Helm besteht die Gesamtprüfung nur, wenn alle Anforderungen innerhalb der zulässigen Abweichungen erfüllt werden. Nicht erfüllte Einzelpunkte führen zu einer Mängelbewertung mit Angabe der betroffenen Prüfung und der gemessenen Abweichung.

Stoßdämpfung und Penetrationsprüfung

Bei der Stoßdämpfungsprüfung wird der Helm auf einen Prüfkopf gesetzt und von einer definierten Höhe mit einem Fallkörper senkrecht und versetzt zur Scheitellinie belastet. Gemessen wird die Kraftübertragung auf den Prüfkopf mithilfe einer Messeinrichtung, die die Beschleunigung beziehungsweise die resultierende Kraft erfasst. Entscheidend ist der höchste Einzelwert der übertragenen Kraft, der den Grenzwert der Norm nicht überschreiten darf. Die Prüfung erfolgt üblicherweise nach Konditionierung bei Raumtemperatur, erhöhter Temperatur, Tieftemperatur und Wasserlagerung, um das Verhalten unter verschiedenen Umgebungsbedingungen zu erfassen. Die Penetrationsprüfung verwendet einen Prüfkörper mit definierter Spitzengeometrie, der aus festgelegter Höhe auf den Helm fällt. Beurteilt wird, ob die Spitze den Prüfkopf berührt; zur Detektion dient eine Indikatorfläche auf dem Prüfkopf. Beide Verfahren erfordern eine exakte Justage des Helms auf dem Prüfkopf, da bereits geringe Positionierungsabweichungen das Ergebnis verfälschen können.

Kinnriemen- und Tragesystemprüfung

Das Tragesystem umfasst Kranz, Höhen- und Umfangsverstellung sowie Kinnriemen mit Verschluss. Geprüft wird zum einen die Stabilität der Einstellelemente unter mechanischer Belastung, zum anderen die Festigkeit des Kinnriemens. Beim Zugversuch wird der am Prüfkopf montierte Helm über den Kinnriemen mit steigender Kraft belastet. Bewertet wird, ob der Riemen und der Verschluss der Belastung standhalten; normativ zulässig ist ein definiertes Nachgeben oder Reißen als Schutzfunktion gegen Strangulation, wobei die Verschlusslösung innerhalb der vorgegebenen Grenzen erfolgen muss. Zusätzlich wird die Lagesicherheit des Helms im Rahmen der Stoßprüfung indirekt geprüft, da ein verrutschter Helm die Schutzwirkung vermindert. Auch die Verstellbereiche des Kranzes werden vermessen, um die Anpassung an unterschiedliche Kopfumfänge zu belegen. Auffälligkeiten wie Reißen des Gurtes, Bruch des Verschlusses oder unzulässiges Öffnen unter Last sind als Prüfmängel zu dokumentieren.

Probenvorbereitung und Konditionierung

Vor Beginn der mechanischen Prüfungen ist der einwandfreie Zustand der Helme zu prüfen; sichtbare Beschädigungen, Materialfehler oder unvollständige Ausstattung sind festzuhalten. Für jede Prüfreihe werden ausreichend Helme bereitgestellt, da ein Helm nach einer Fallprüfung nicht erneut verwendet werden darf. Die Konditionierung erfolgt je nach Prüfszenario in Klimakammern: erhöhte Temperatur, tiefe Temperatur und Wasserlagerung sind die üblichen Bedingungen der Norm. Die Lagerdauer und die Zieltemperatur sind der Norm zu entnehmen und vor Versuchsbeginn zu dokumentieren. Nach der Konditionierung wird der Helm zügig in die Prüfeinrichtung eingesetzt, damit die Ausgangsbedingungen erhalten bleiben. Die Umgebungsbedingungen im Prüfraum, einschließlich Temperatur und relativer Feuchte, sind zu protokollieren. Eine sachgerechte Probenvorbereitung umfasst außerdem die Montage des Kranzes in der vom Hersteller vorgesehenen Position sowie die Justage auf dem Prüfkopf entsprechend der normativen Positionierungsvorgaben.

Prüfbericht

und Zertifizierung nach EN 397
Der Prüfbericht dokumentiert alle prüfrelevanten Angaben: Beschreibung und Kennzeichnung des Helms, Herstellerangaben, Prüfnorm, Prüfklima, Konditionierungsbedingungen sowie die Messwerte jeder Einzelprüfung. Sowohl die gemessenen Werte als auch die zugehörigen Grenzwerte sind tabellarisch gegenüberzustellen, sodass die Beurteilung nachvollziehbar bleibt. Abweichungen und Beobachtungen während des Versuchs, etwa Rissbildung oder Verformungen der Schale, sind zusätzlich zu beschreiben. Auf Basis der Ergebnisse stellt das Labor eine Konformitätsbewertung aus. Für die CE-Kennzeichnung ist eine Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle vorgesehen, der eine laufende produktionsbegleitende Überwachung folgen kann. Der Helmträger erkennt die erfüllten Anforderungen an den Kennzeichnungen im Helm; Zusatzanforderungen wie der Gebrauch bei Tieftemperatur sind gesondert ausgewiesen. Wiederholungsprüfungen nach Änderungen der Konstruktion oder des Materials sind gesondert zu veranlassen.

FAQ

Wie werden Wiederholungsprüfungen und Messwertabweichungen bei der Schutzhelmprüfung gehandhabt?

Bei Abweichungen nahe am Grenzwert oder unplausiblen Messergebnissen kann eine Wiederholungsprüfung mit frischen Helmen derselben Charge veranlasst werden. Da ein Helm nach einer Fallprüfung nicht wiederverwendbar ist, sind hierfür zusätzliche Prüflinge erforderlich. Das Labor dokumentiert beide Ergebnisse im Prüfbericht, sodass die Beurteilung nachvollziehbar bleibt.

Wie lange dauert eine Schutzhelmprüfung nach EN 397 und wann liegt der Bericht vor?

Die Durchlaufzeit richtet sich nach dem Prüfumfang, der Anzahl der Konditionierungsbedingungen und der Verfügbarkeit der Prüfkapazität. Für die mechanischen Prüfungen einschließlich Klimatisierung sind mehrere Arbeitstage anzusetzen. Der Prüfbericht wird nach vollständiger Auswertung aller Messwerte und der Konformitätsbewertung erstellt. Verbindliche Fristen sind vor Auftragerteilung mit dem Labor zu vereinbaren.

Welche

Proben sind für die Schutzhelmprüfung einzureichen?
Eingereicht werden neue, unbenutzte Helme in der serienmäßigen Ausstattung mit Kranz und Kinnriemen. Da jede Fall- und Penetrationsprüfung einen Prüfling zerstört, ist eine ausreichende Stückzahl für alle Prüfreihen und Konditionierungsbedingungen bereitzustellen. Die Kennzeichnung des Helms sollte vollständig sein, damit die Zuordnung der Ergebnisse im Prüfbericht eindeutig erfolgt.